Elba Urlaub mit Hund – Informationen über eine Reise mit dem liebsten Freund

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Elba Urlaub mit Hund

Elba Urlaub mit Hund – geht das?

Im Jahr 2009 wurde das  Gesetz der Region Toskana N°59, Artikel 19, verabschiedet, das den  Zutritt von Hunden in Begleitung  zu “allen öffentlichen Bereichen, inklusive öffentlicher Gärten, Parks und Stränden erlaubt.” Und seit 2013 gibt es ein Gesetz, das den Gebrauch von Leine und Maulkorb regelt.

Für Elba gibt es einige Sonderregelungen:

Die Gemeinde von Rio nell’Elba stellt bereits seit 2014 mit einer Sonderverordnung einen ungefähr 50 m breiten Abschnitt des Strandes von Nisporto jeweils vom 1. Juni bis 30. September für Hunde und Ihre Besitzer  zur Verfügung.

In  Porto Azzurro gibt es die Verordnung N° 44 vom 01/06/2015, die Hunden den Zutritt nur zum  Strand von Mola und zum Strand beim Terranera-See erlaubt. Ansonsten dürfen keine Hunde an die Strände der Gemeinde Porto Azzurro. Dies gilt allerdings nicht für  Badeanstalten, wo die Besitzer  selbst entscheiden dürfen, ob sie Hunde zulassen oder nicht.

Ein Dekret aus dem Jahr 2016 legt fest, dass Hunde mit ihren Besitzern an die Strände der Gemeinde Capoliveri dürfen,  wenn sie an der Leine geführt werden und der Besitzer ein Doggy-Bag mit sich führt! Allerdings, ins Wasser dürfen die Vierbeiner nur vor 9:00 Uhr morgens und nach 19:00 Uhr abends!

Marciana und Marciana Marina, d.h. von Procchio an die ganze Westseite der Insel, haben dieselbe Regelung wie Capoliveri.

Und natürlich gibt es immer wieder Naturstrände, wo Hunde überhaupt kein Problem sind, z.B. in der großen Bucht von Portoferraio zwischen Schioparello und Magazzini. Continue reading “Elba Urlaub mit Hund – Informationen über eine Reise mit dem liebsten Freund”

Reiseversicherungen auch 2015 nicht vergessen

Auch in diesem Jahr möchten wir Sie auf die Wichtigkeit einer Reiserücktrittskostenversicherung hinweisen. Wir bieten nach wie vor Elvia Reiseversicherungen der Allianz Global Assistanz an. Die Stiftung Warentest/Finanztest hat auch im Jahr 2014 vier mal Bestnoten für Elvia Reiseversicherungen vergeben! Die wichtigsten bzw. am häufigsten nachgefragten Reiserücktrittskostenversicherungen finden Sie auf unserer Homepage unter der Rubrik „Reiseversicherungen“. Besonders hervorzuheben sind

  1. der Gute Fahrt-Schutz, bei dem das Ferienhaus als Grundlage für die Versicherungprämie gilt,
  2. der ELVIA Jahres-Reise-Krankenschutz Plus und der ELVIA Reiserücktritt-FleX-Schutz, wenn Sie eine Vorerkrankung haben. In diesem Fall ist die unerwartete Verschlechterung einer bestehenden Krankheit bei Reiserücktritt und/oder Reiseabbruch mitversichert.
  3. Beim ELVIA Jahres-Reiseschutz für Paare oder Familien ist hervorzuheben, dass die Versicherungssummen und maximalen Reisepreise für jede Reise in voller Höhe gelten.
    Das bedeutet für Paare oder Familien, dass jede versicherte Person mit der vollen Versicherungdsumme bzw. dem maximalen Reisepreis versichert ist, auch wenn die Reisen gleichzeitig stattfinden.
  4. Die ELVIA Reiserücktritt-Zusatzversicherung ist interessant für alle, die schon einen Reiseschutz haben, aber zu einem höheren Reisepreis verreisen möchten, den die bestehende Versicherung nicht abdeckt.
  5. Ganz generell haben Sie die Wahlmöglichkeit zwischen einem Tarif mit Selbstbehalt oder ohne Selbstbehalt. Der Selbstbehalt beträgt im Schadensfall 20%.

Wenn Sie zu den Versicherungen noch Fragen haben – wir freuen uns auf Ihren Anruf: +49 (0) 7152-948596.

Gut zu wissen – Versicherungen rund um die Urlaubsreise

Auch wenn es noch lange nicht für alle Reisenden selbstverständlich ist – die richtigen Reiseversicherungen gehören mit ins Gepäck. Dazu gehören die Reiserücktrittskostenversicherung, die Abbruchversicherung und die (Auslands)-Krankenversicherung, denn auch wenn man die schönsten Tage des Jahres nur mit positiven Dingen verbindet, kann sich dies plötzlich ändern.

Eine plötzliche schwere Erkrankung vor der Reise, eine überraschende Verschlechterung des Gesundheitszustandes des daheim gebliebenen, pflegebedürftigen Elternteils, ein unverhoffter Todesfall, ein gebrochener Knöchel beim Tennisspiel auf dem Court des Hotels – niemand wünscht sich, im Zusammenhang mit seinem Urlaub damit konfrontiert zu werden, aber leider richten sich solche Ereignisse nicht nach einem Terminplan. Einer Umfrage zu Folge soll fast jeder zehnte Reisende im Urlaub krank werden. Die Erkrankungen reichen dabei von der einfachen Erkältung bis hin zum Herzinfarkt.

Wenn man im „Ernstfall“ nicht richtig versichert ist, kann es teuer werden und man belastet sich noch zusätzlich mit der Sorge um die Kosten.

Wichtig zu wissen ist zunächst der Unterschied zwischen einer Reiserücktrittskostenversicherung und einer Abbruchversicherung. Generell beinhaltet die eine nicht automatisch die andere – lediglich wenn beide zusammen zu einem gemeinsamen „Paket“ geschnürt sind, wie es manche Versicherungen anbieten.

Doch zunächst zu den Begriffen:
Die Reiserücktrittskostenversicherung greift vom Zeitpunkt der Reisebuchung bis zum Antritt der Reise. Dabei kann der Antritt unterschiedliche Zeitpunkte bedeuten: bei einer selbst organisierten Anfahrt zum Urlaubsdomizil ist dies z.B. die Aushändigung des Schlüssels. Wurde ein Kombination von z.B. Bahnfahrt und Hotel gebucht, beginnt der Antritt bereits beim Besteigen des Zuges.

Ist die Reise einmal angetreten, endet der Versicherungsschutz über die Reiserücktrittskostenversicherung. Wenn nun etwas Unvorhergesehenes passiert, wie eine schwere Erkrankung, die dazu zwingt, den Urlaub abzubrechen und heimzufahren, greift die Abbruchversicherung – sofern diese abgeschlossen wurde.

Beim Beispiel einer plötzlichen Erkrankung kann ebenfalls eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung sinnvoll sein – das kommt stark auf das Reisezielland und Ihre Versicherung an. In jedem Fall ist es empfehlenswert, die Leistungen Ihrer Krankenkasse im Ausland vor Beginn der Reise abzuklären.

Wir, als Ferienhausvermittlung IMM Reiseservice, können Ihnen in den meisten Fällen den ELVIA GuteFahrt Schutz der Global Assistance/Allianz empfehlen. Darin ist die Reiserücktrittskostenversicherung und die -abbruchversicherung kombiniert enthalten. Optional kann der GuteFahrt Schutz um eine Reise-Krankenversicherung erweitert werden. Versichert sind dann jeweils ein Paar oder eine Familie. Die Versicherungsprämie richtet sich ausschließlich nach der Reisedauer. Über die genauen Konditionen beraten wir Sie gerne; das gilt auch für andere Möglichkeiten der Reiseversicherungen.

Selbstverständlich können Sie neben Ihrem Feriendomizil auch Ihre Reiseversicherung bei uns buchen – damit Sie entspannt den schönsten Tagen im Jahr entgegensehen und Ihren Urlaub unbeschwert genießen können.