Tenuta Casabianca – Unsere neue Webseite ist online!

Neue Webseite für das Weingut  Tenuta Casabianca

Wir haben eine neue Website für das Weingut Tenuta Casabianca erstellt. Sie kennen das Weingut bereits von unserer Website www.elba-toscana.de und haben es bereits hier bei uns gefunden: Tenuta Casabianca. Sie werden die Tenuta Casabianca auch weiterhin auf unserer Haupt-Website finden.

Webseite www.tenuta-casabianca.de
Besuchen Sie unsere neue Webseite www.tenuta-casabianca.de

Wir vermitteln schon seit vielen Jahren Urlaubsreisen auf dieses besonders schöne Weingut bei Murlo, ganz in der Nähe von Siena. Bezaubernde Landhäuser aus dem 13. Jahrhundert erwarten Sie im typisch toskanischen, ursprünglichen Stil. Das Weingut ist bis heute familiengeführt, die Familie Cenni hat mit viel Liebe zum Detail die Landhäuser renoviert und dabei alte Fresken und architektonische Details erhalten. So ist eine einzigartige Verbindung aus Tradition und Moderne entstanden. Urlaub auf der Tenuta Casabianca erfreut besonders Familien und Urlauber, die ein großes Angebot an Freizeitaktivitäten und Erholung zu schätzen wissen. Schauen Sie unbedingt auf unserer neuen Website vorbei!

Tenuta Casabianca Galerie
Galeriebilder auf der neuen Webseite

Über das Weingut

Wir freuen uns, Ihnen nun auf unserer neuen Webseite das Weingut Tenuta Casabianca zu präsentieren und Ihnen so einen noch besseren, detaillierteren Eindruck verschaffen zu können. In der Galerie finden Sie viele Bilder und unter dem Menüpunkt “Ferienwohnungen” finden Sie die verschiedenen Kategorien aufgelistet.  Es gibt einzelne Zimmer oder Ferienwohnungen mit Platz für bis zu 8 Personen, je nach Unterkunft. Zwei der vier Landhäuser verfügen über einen eigenen Pool, neben dem Continue reading “Tenuta Casabianca – Unsere neue Webseite ist online!”

Aktuelle Reiseinformationen nach Italien

-Ab dem 01.März haben sich die einreisebestimmungen für einreisende aus drittländern gelockert. alle anderen reiseinformationen sind weiterhin gültig!-

Aktuelle Reiseinformationen nach Italien: Der verschärfte Grüne Pass

Bitte beachten Sie unbedingt folgende Reisehinweise für Ihren Italien Urlaub. Denn auch, wenn die Pandemie noch nicht vorüber ist, ist eine Reise nach Italien auf jeden Fall möglich!

Grüne Pass Italien
Der Verschärfte Grüne Pass gilt ab dem 1. Februar 2022 in Italien.

Ab dem 01. Februar 2022 gilt in Italien der sogenannte „Verschärfte Grüne Pass“ für gewisse Bereiche des Öffentlichen Lebens. Der Grüne Pass ist das Digitale COVID-19 Zertifikat der EU, wie Sie es bereits kennen und entspricht der 3G Regel.  Mit dem verschärften Grünen Pass ist die 2G Regel gemeint. Das bedeutet, dass nur geimpfte oder genesene Personen Zugang zu bestimmten Bereichen und Serviceleistungen gewährt wird, dazu zählen etwa Folgende:

Serviceleistungen mit 2G Regel (Verschärfter Grüner Pass):

Kinos, Konzertsäle, Theater, Restaurants und Bars, Sportevents, Clubs und Diskotheken und öffentliche Feierlichkeiten. Es sind vorwiegend geschlossene Räume betroffen.

Gültigkeit des Verschärften Grünen Passes

Die Gültigkeit des Grünen Passes wird ab dem 01.02.2022 auch für Touristen von bislang 9 Monaten auf nun noch 6 Monate Gültigkeit gekürzt. Wenn Ihre Genesung bzw. Impfung nun mehr als 6 Monate zurückliegt, benötigen Sie zusätzlich einen Coronatest (Antigen- oder Molekurlartest), um Zugang zu gewissen Serviceleistungen zu haben. Die Serviceleistungen haben wir für sie im oberen Absatz aufgelistet. Bitte erkundigen Sie sich auch beim Auswärtigen Amt über die aktuellen Reise- und Sicherheitshinweise für Italien.

Wenn Sie nicht geimpft oder genesen sind:

Wenn Sie über keinen gültigen Nachweis (entweder einen gültigen Impfstatus mit einem entsprechend anerkannten Impfstoff oder einer Genesung von COVID-19) verfügen, können Sie dennoch nach Italien einreisen. Dazu müssen Sie jedoch Folgendes beachten: Sie sind verpflichtet, sich bereits vor der Einreise nach Italien auf COVID-19 testen zu lassen. Ein selbst durchgeführter Antigentest genügt hierbei nicht, Sie benötigen einen Antigen-Schnelltest, nicht älter als 48 Stunden, oder einen PCR-Test Nachweis, nicht älter als 72 Stunden, einer offiziellen Teststation. Anschließend befinden Sie sich 5 Tage in Quarantäne und informieren die örtliche Gesundheitsbehörde über diese. Nach Ablauf der Quarantäne benötigen Sie erneut einen Nachweis über einen entsprechenden PCR- oder Antigen-Schnelltest.

Die 3G Regel gilt weiterhin in öffentlichen Ämtern wie auch Banken und Postämtern. Auch Buchläden und Tabakwarenläden können mit einem 3G Nachweis betreten werden. An manchen Orten wie Einkaufszentren, öffentlichen Gebäudekomplexen oder Ämtern werden außerdem automatische Temperaturmessungen durchgeführt. Die Einrichtungen dürfen dann nur betreten werden, wenn die Körpertemperatur eine gewisse Schwelle nicht übersteigt.

Im Folgenden haben wir nochmal die aktuellen Regeln mit Gültigkeit ab 01. Februar für Sie zusammengefasst: 

      1. Wenn Sie aus Deutschland nach Italien einreisen wollen, dürfen Sie sich in den letzten 14 Tagen vor Ihrer Reise nur in Deutschland aufgehalten haben. Bitte informieren Sie sich beim Auswärtigen Amt, falls Sie sich zwischendurch in einem anderen Land aufgehalten haben. Wer nach Italien einreisen möchte, muss den Grünen Pass, also das Digitale COVID-19 Zertifikat der EU, vorlegen. Ein Formular in Papierform genügt nicht. Aus dem Grünen Pass muss hervorgehen, dass Ihr COVID-19 Status den aktuell gültigen verschärften Regeln entspricht, Sie also
        a) über einen gültigen,vollständigen Impfnachweis verfügen. Die Impfung muss seit mindestens 14 Tagen vollständig abgeschlossen sein und darf nicht länger als 6 Monate zurückliegen;
        b) über einen gültigen Genesungsstatus verfügen, die Genesung darf nicht länger als 6 Monate zurückliegen und Sie müssen zusätzlich die erforderliche Impfstoff-Einzeldosis nachweisen können;
        c) über einen gültigen Testnachweis, PCR nicht älter als 72, Antigentest nicht länger als 48 Stunden, verfügen; beachten Sie die oben genannte Quarantäneregelung für Nichtgeimpfte oder Genesene;
      2. Geimpfte und Genesene sind ab dem 01. Februar von der zusätzlichen Einreise-Testpflicht ausgenommen.
      3. Kinder unter 6 Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen.
      4. Zusätzlich benötigen Sie das digitale, bereits vollständig ausgefüllte Passagier-Lokalisierungs-Formular, auch Digital Passenger Form dPLF genannt. Dieses müssen Sie auf Ihrem Smartphone vorweisen können. Die Papierform genügt nur in Ausnahmefällen (beispielsweise bei technischen Schwierigkeiten mit Ihrem Smartphone).
        Das dPLF finden Sie hier.

    Desweiteren gelten folgende Vorschriften innerhalbs Italiens:

    1. In allen geschlossenen Räumen gilt weiterhin die Regel, eine medizinische Maske zu tragen. Außerdem ist ein Mindestabstand von 1-2 Metern einzuhalten. In öffentlichen Verkehrsmitteln, im Kino,  bei Sportveranstaltungen,  in Unterhaltungslokalen und bei Theater- und Konzertveranstaltungen ist das Tragen einer FFP2 Maske obligatorisch. Dies gilt bis mindestens 31.03.2022.
    2. In Fahrzeugen dürfen sich 5 Personen aus einem Haushalt ohne Maske aufhalten. Bei Personen aus unterschiedlichen Haushalten dürfen sich nur max. 3 Personen mit Maske in einem Fahrzeug befinden und es muss dabei 1 1 m Abstand eingehalten werden. In Taxis dürfen daher maximal 2 Personen auf der Rückbank mitfahren, vorne darf sich nur der Taxifahrer befinden.

    Wir bemühen uns, Sie stets über den aktuellen Stand zu informieren. Bitte informieren Sie sich vor Ihrer Reise nach Italien auch beim Auswärtigen Amt über die aktuell gültigen COVID-19 Maßnahmen und Regeln:
    Auswärtiges Amt

    Weitere Empfehlungen von unserer Seite aus:

    Wir raten Ihnen, eine Reiserücktrittskostenversicherung abzuschließen und dabei zu beachten, dass eine Auslandskrankenversicherung inkludiert ist. Bitte achten Sie unbedingt auch darauf, dass eine Erkrankung oder eine Quarantäne aufgrund von Corona bei der Versicherungsgesellschaft mitversichert ist – dies ist häufig nicht der Fall. Sollten Sie aufgrund von Corona-Reisebeschränkunen nicht reisen können, finden wir in der Regel eine für alle befriedigende Lösung. Wir können Ihre Reise dann z.B. auf einen späteren Zeitpunkt umbuchen. Selbstverständlich können Sie sich jederzeit mit Fragen und Anliegen an uns wenden.