Gut zu wissen – Versicherungen rund um die Urlaubsreise

Auch wenn es noch lange nicht für alle Reisenden selbstverständlich ist – die richtigen Reiseversicherungen gehören mit ins Gepäck. Dazu gehören die Reiserücktrittskostenversicherung, die Abbruchversicherung und die (Auslands)-Krankenversicherung, denn auch wenn man die schönsten Tage des Jahres nur mit positiven Dingen verbindet, kann sich dies plötzlich ändern.

Eine plötzliche schwere Erkrankung vor der Reise, eine überraschende Verschlechterung des Gesundheitszustandes des daheim gebliebenen, pflegebedürftigen Elternteils, ein unverhoffter Todesfall, ein gebrochener Knöchel beim Tennisspiel auf dem Court des Hotels – niemand wünscht sich, im Zusammenhang mit seinem Urlaub damit konfrontiert zu werden, aber leider richten sich solche Ereignisse nicht nach einem Terminplan. Einer Umfrage zu Folge soll fast jeder zehnte Reisende im Urlaub krank werden. Die Erkrankungen reichen dabei von der einfachen Erkältung bis hin zum Herzinfarkt.

Wenn man im „Ernstfall“ nicht richtig versichert ist, kann es teuer werden und man belastet sich noch zusätzlich mit der Sorge um die Kosten.

Wichtig zu wissen ist zunächst der Unterschied zwischen einer Reiserücktrittskostenversicherung und einer Abbruchversicherung. Generell beinhaltet die eine nicht automatisch die andere – lediglich wenn beide zusammen zu einem gemeinsamen „Paket“ geschnürt sind, wie es manche Versicherungen anbieten.

Doch zunächst zu den Begriffen:
Die Reiserücktrittskostenversicherung greift vom Zeitpunkt der Reisebuchung bis zum Antritt der Reise. Dabei kann der Antritt unterschiedliche Zeitpunkte bedeuten: bei einer selbst organisierten Anfahrt zum Urlaubsdomizil ist dies z.B. die Aushändigung des Schlüssels. Wurde ein Kombination von z.B. Bahnfahrt und Hotel gebucht, beginnt der Antritt bereits beim Besteigen des Zuges.

Ist die Reise einmal angetreten, endet der Versicherungsschutz über die Reiserücktrittskostenversicherung. Wenn nun etwas Unvorhergesehenes passiert, wie eine schwere Erkrankung, die dazu zwingt, den Urlaub abzubrechen und heimzufahren, greift die Abbruchversicherung – sofern diese abgeschlossen wurde.

Beim Beispiel einer plötzlichen Erkrankung kann ebenfalls eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung sinnvoll sein – das kommt stark auf das Reisezielland und Ihre Versicherung an. In jedem Fall ist es empfehlenswert, die Leistungen Ihrer Krankenkasse im Ausland vor Beginn der Reise abzuklären.

Wir, als Ferienhausvermittlung IMM Reiseservice, können Ihnen in den meisten Fällen den ELVIA GuteFahrt Schutz der Global Assistance/Allianz empfehlen. Darin ist die Reiserücktrittskostenversicherung und die -abbruchversicherung kombiniert enthalten. Optional kann der GuteFahrt Schutz um eine Reise-Krankenversicherung erweitert werden. Versichert sind dann jeweils ein Paar oder eine Familie. Die Versicherungsprämie richtet sich ausschließlich nach der Reisedauer. Über die genauen Konditionen beraten wir Sie gerne; das gilt auch für andere Möglichkeiten der Reiseversicherungen.

Selbstverständlich können Sie neben Ihrem Feriendomizil auch Ihre Reiseversicherung bei uns buchen – damit Sie entspannt den schönsten Tagen im Jahr entgegensehen und Ihren Urlaub unbeschwert genießen können.

Neue Startseite auf der Homepage

Liebe Kunden,

willkommen auf der neuen Startseite unserer Homepage! Vielen Dank für Ihre konstruktive Kritik und Ihre Verbesserungsvorschläge. Bei der Neugestaltung haben wir Wert auf ein modernes und schlichtes Design gelegt, sowie auch auf Übersichtlichkeit und einfache Navigation zu den Folgeseiten. Wichtige Information sind nun leichter und zielsicherer zu finden.

Als nächsten Schritt werden wir unseren gesamten Ferienhaus-Katalog modernisieren und um nützliche Funktionen ergänzen. Zur Zeit in Arbeit sind:
* eine verbesserte Darstellung.
* Lageplan der Ferienobjekte.
* neue Such- und Filterfunktion.

Vielen Dank an dieser Stelle noch einmal für Ihre zahlreichen Anregungen und Verbesserungsvorschläge.

Weihnachten und der Jahreswechsel stehen vor der Tür – wir wünschen Ihnen ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest und für das Jahr 2014 viel Glück, Erfolg und vor allem eine gute Gesundheit. Wir würden uns sehr freuen, Sie im Jahr 2014 als unsere Gäste betreuen zu dürfen.

Ihre
Ingrid Mangold-Mertin und Eberhard Mertin

Toskana Weingut Fattoria Casabianca mit flexiblem Buchungskonzept in 2014

Die Fattoria Casabianca ist ein Toskana Weingut auf insgesamt 650 Hektar. Es ist ein ideales Domizil für Besichtigungen, Erholung oder Mountainbiking, Tennis und Schwimmen. Es befindet sich 30 Minuten südlich von Siena, zwischen den sienenischen Hügeln und der toskanischen Maremma. Die familienfreundliche Ferienunterkunft ist auch aufgrund seiner kompetenten und liebevollen Kinderbetreuung sehr beliebt.

Toskana Weingut Fattoria Casabianca, Blick über Olivenheine.Ab 2014 bietet die Fattoria Casabianca ein flexibles Buchungskonzept an: Aufenthalte können ab einer Dauer von 2 Tagen gebucht werden; dabei gibt es zu den üblichen Saisonpreisen eine Unterscheidung zwischen dem Wochenpreis (Montag bis Donnerstag) und Wochenendpreis (Freitag, Samstag, Sonntag).

Dieses Buchungskonzept bietet Ihnen die Möglichkeit z.B. einen attraktiven Zwischenhalt auf Ihrer Fahrt einzulegen, oder das Toskana Weingut einmal für ein paar Tage auszuprobieren.

Hunde im Urlaub – eine Entscheidungshilfe

Mitnehmen oder nicht? Für viele Hundebesitzer eine schwierige Entscheidung, besonders wenn die Reise auf die Insel Elba gehen soll. Wenn Sie Ihr vierbeiniges Familienmitglied mitnehmen wollen, sollten Sie vor der Buchung einer Reise speziell nach Elba doch einige Dinge beachten, damit der Urlaub für Sie und auch für Ihren Hund stressfrei verläuft:

Offiziell gibt es kein Verbot, Hunde an den Strand mitzunehmen und in der Vor- und Nebensaison gibt es auch meistens kein Problem, wenn Sie Ihren Hund dorthin mitnehmen.

In der Hochsaison sieht es dann doch etwas anders aus. An den viel besuchten Stränden sind vor allem wild durch die Gegend laufende Hunde nicht unbedingt willkommen. Dann kann es auch schon einmal dazu kommen, dass Sie von einem Bediensteten aufgefordert werden, den Hund zu entfernen.

Ehrlich gesagt habe ich es auch nicht so gern, wenn ich am Strand liege und ein mir unbekannter Hund ständig um mich herum rennt, vor Freude vielleicht auch noch laut bellend…

Es gibt auf Elba jedoch auch einige „Hundestrände“, teils inoffiziell, teils offiziell als solche deklariert, wie z.B. in der Bucht von Mola, kurz vor Porto Azzurro und Fonza bei Marina di Campo. An vielen Kiesstränden toleriert man Hunde, auch wenn sie nicht offiziell erlaubt sind.

Ein weiterer Punkt ist das „Benehmen“ ihres Hundes in Ihrem Feriendomizil. Auch wenn Ihr Hund das vielleicht zu Hause darf, gehört Ihr Haustier in Ihrer Unterkunft weder aufs Sofa noch ins Bett. Leider finden die Eigentümer aber immer wieder Spuren eines solchen Benehmens. Das ist nicht nur ärgerlich für die Eigentümer und Nachmieter, sondern führt letztendlich auch dazu, dass in immer mehr Domizilen Hunde schlichtweg nicht mehr zugelassen werden.

Mit ein bisschen Rücksichtnahme und Aufmerksamkeit steht einem stressfreien Urlaub mit Ihrem Hund sowohl am Strand als auch im Urlaubsdomizil dann nichts mehr entgegen.

Vorsicht vor Langfingern im Urlaub

Die Urlaubstage sollen die schönsten Tage im Jahr sein. Leider können einem aber auch unangenehme Dinge widerfahren – so sind in Italien, wie auch in vielen anderen Urlaubsländern in der Ferienzeit vermehrt Einbrüche und Diebstähle in den von Touristen bewohnten Domizilen zu beklagen. Sparmaßnahmen beim Personal der Polizei, den „Carabinieri“ fördern diese Entwicklung leider noch.

Daher ist es wichtig, vor der Reise und während Ihres Aufenthaltes einige Dinge zu beachten: wenn Sie Bargeld und teuren Schmuck in den Urlaub mitnehmen wollen, vergewissern Sie sich, dass es in Ihrem Feriendomizil einen Safe gibt! Wenn nicht, nehmen Sie lieber wenig Bargeld und keine liebgewonnenen, kostbaren Schmuckstücke mit. Diebe und Einbrecher machen in den Sommermonaten – und besonders im August – leider keine Ferien! Und vergessen Sie nicht die Türen und Fenster Ihres Feriendomizils zu schließen, wenn Sie an den Strand oder ins Restaurant gehen. Es gibt fast immer verriegelbare oder verschließbare Klappläden und -Türen aus Holz.

Wenn Sie diese Tipps beachten, können Sie Ihre schönsten Tage im Jahr sicherlich unbeschwert genießen.

Ab 2013: Barzahlungen in Italien nur bis 1000 Euro möglich

Seit diesem Jahr gilt das italienische Gesetz zur Beschränkung der Barzahlungen endgültig:
Wenn der Rechnungsbetrag über Euro 1000 liegt, darf nicht bar bezahlt werden, sondern nur mit Kreditkarte, EC-Karte oder per Überweisung. Wenn die Restzahlung für Ihre Ferienwohnung oder für Ihr Hotel also vor Ort in Italien beglichen werden soll, bezahlen Sie bitte nur mit EC- oder Kreditkarte. Barzahlungen über Euro 1000 sind strafbar!

Kinder benötigen ein eigenes Reisedokument

Seit dem 26. Juni 2012 benötigen Kinder ab der Geburt ein eigenes Reisedokument bei Reisen ins Ausland; eine Eintragung in den Reisepass der Eltern, die bis dahin möglich war, berechtigt seit dieser Gesetzesänderung nicht mehr zum Grenzübertritt.

Als Reisedokument gelten Kinderreisepass, Reisepass oder Personalausweis.

Die Reisedokumente der Eltern bleiben nach wie vor gültig.

Ferienwohnung Villa Rina mit Meerblick komplett renoviert

Elba Ferienwohnung Villa Rina mit herrlichem Meerblick in CapoliveriDie Elba Villa Rina ist eine großzügige 4-Zimmer-Ferienwohnung  in einem 2-Familienhaus mit 2 Terrassen und herrlichem Meerblick. Sie befindet sich unterhalb von Capoliveri, ca. 700m vom Strand von Madonna delle Grazie entfernt.

Die Ferienwohnung ist komplett renoviert worden und erstrahlt in diesem Sommer in neuem Glanz. Überzeugen Sie sich von der Attraktivität des Objektes auf unserer Homepage und in unserer Galerie, wo wir Ihnen aktuelle Bilder präsentieren.